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Das FGV Wanderabzeichen

Zur Pflege des Wanderns und zur Auszeichnung eifriger Wanderer verleiht der Fichtelgebirgsverein seit 1975 das Wanderabzeichen "Fichtenzweig" in Bronze, Silber und Gold.

Das Abzeichen wird nur an Mitglieder des FGV verliehen.

 

fgvwanderabzeichen

 

Bedingungen für den Erwerb

 

A. Erwachsene

  • In Gemeinschaftswanderungen sind innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren insgesamt 600 km (jährlich etwa 200 km) zurückzulegen. Bei Erfüllung der Bedingungen wird das Wanderabzeichen in Bronze verliehen.
  • Erfüllt der Wanderer diese Bedingungen in den darauffolgenden drei Jahren wieder, erhält er das Wanderabzeichen in Silber.
  • Nach weiteren drei Jahren (also nach 9 Jahren) erhält der Wanderer das Abzeichen in Gold, wenn er die Kilometerbedingungen (insgesamt also 1.800 km) erfüllt hat.

 

Um auch weiterhin die Wanderleistungen zu würdigen, verleiht der Fichtelgebirgsverein ein Wanderabzeichen "Fichtenzweig mit Eichenkranz" in Bronze, Silber und Gold" an Wanderer, die bereits das Wanderabzeichen nach vorstehender Ziffer 3 erfüllt haben:

  • In weiteren drei Jahren mit 600 Wanderkilometer (also nach 12 Jahren) das Wanderabzeichen in Bronze.
  • Erfüllt der Wanderer die Bedingungen in den darauffolgenden drei Jahren wieder, erhält er das Wanderabzeichen in Silber.
  • Nach weiteren drei Jahren mit 600 Wanderkilometer (also nach insgesamt 18 Jahren) erhält der Wanderer das Abzeichen in Gold.

 

B. Jugendliche (bis 19 Jahre)

Um für jugendliche Mitwanderer einen Anreiz zu geben, gelten folgende Bedingungen:

  • Wenn innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt 250 km zurückgelegt werden, wird das Wanderabzeichen in Bronze verliehen.
  • Erfüllt der jugendliche Wanderer diese Bedingungen in den darauffolgenden zwei Jahren wieder, erhält er das Wanderabzeichen in Silber.
  • Nach weiteren zwei Jahren und weiteren 250 km erhält er das Wanderabzeichen in Gold.

 

Gewertet werden erwanderte Kilometer bei geführten Wanderungen des Fichtelgebirgsvereins und seiner Ortsgruppen. Die Wanderungen werden in der Wanderliste oder in einem Wanderbuch vom FGV-Wanderwart festgehalten und bestätigt

Die zurückgelegten Kilometer werden wie folgt gewertet:

  • bei geführten Wanderungen werden die zurückgelegten Kilometer angerechnet
  • mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer werden im Verhältnis 1 : 4 angerechnet
  • bei Skiwanderungen, Markierungswanderungen, Vorwanderungen werden die zurückgelegten Kilometer zur Hälfte angerechnet.

 

Was noch sehr interessant ist: Es kann parallel vom DWV ebenfalls das Deutsche Wanderabzeichen beantragt werden.

Weitere Info darüber gibt es hier. Sprechen Sie Ihren Wanderführer darauf an.